Verkaufsbedingungen für gewerbliche Kunden

1. Alle Angebote und Vereinbarungen erfolgen ausschließlich unter den nachstehend genannten allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ausnahmen sind nur gültig, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.

 

2. Unsere Angebote sind unverbindlich und dienen nur zu Informationszwecken. Jedes neue Angebot macht alle vorherigen Angebote ungültig. Alle angegebenen Preise verstehen sich ohne MwSt., ab Werk VAN HOECKE NV, ohne Verwaltungskosten. Diese Preise können aufgrund staatlicher Vorschriften oder anderer zwingender Maßnahmen erhöht werden, was den Käufer nicht zur Auflösung des Vertrags berechtigt. Preisänderungen aus anderen Gründen, wie einer Erhöhung der Einkaufspreise, auch wenn dies eine Folge einer Änderung der Wechselkurse ist, sind für den Käufer ebenso bindend, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

 

3. Alle Auftragsstornierungen müssen schriftlich erfolgen. Sie sind nur gültig, wenn sie vom Verkäufer schriftlich akzeptiert werden. Im Falle einer Stornierung zahlt der Kunde eine pauschale Entschädigung von 20 % des Auftragspreises. Diese Entschädigung deckt fixe und variable Kosten sowie einen möglichen Gewinnausfall.

 

4.1 Lieferfristen werden nur zu Informationszwecken angegeben und sind daher unverbindlich, sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben. Verzögerungen bei der Ausführung des Vertrags können niemals zu Vertragsstrafen, Schadenersatz oder der Auflösung des Vertrags führen.

 

4.2. Wenn ein Fall höherer Gewalt die Ausführung des Vertrags unmöglich macht, verlängern sich die Liefertermine um einen Zeitraum, der dem Zeitraum entspricht, in dem die Ausführung unmöglich gemacht wurde.

 

4.3. Die Lieferung erfolgt ab Werk, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Der Käufer ist verpflichtet, die gekauften Waren innerhalb von 10 Tagen nach der schriftlichen Mitteilung, dass die gekauften Waren ab Werk verfügbar sind, abzuholen oder die Abholung zu organisieren.

 

4.4 Werden die gekauften Waren nicht innerhalb der vorgesehenen Frist abgeholt oder innerhalb dieser Frist entgegengenommen, sofern eine Lieferung durch VAN HOECKE NV vereinbart wurde, ist VAN HOECKE NV berechtigt, den Vertrag auf Kosten des Käufers aufzulösen, unbeschadet des Rechts auf Schadenersatz und unbeschadet des Rechts, dem Käufer die Lagerkosten (für die Lagerung in den Lagern von VAN HOECKE NV und/oder anderswo) in Rechnung zu stellen.  

 

4.5 Die Kosten für Abholung und Transport gehen zulasten des Käufers, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. In jedem Fall gelten die Waren als geliefert und angenommen in dem Moment, in dem sie unsere Lager verlassen. Die Lieferung erfolgt stets auf Risiko des Käufers, der eine Versicherung gegen mögliche Schäden abschließt.

 

5. Der Käufer muss die Waren unverzüglich in Empfang nehmen und prüfen. Etwaige Reklamationen (z. B. Mängel) müssen uns innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Waren schriftlich per Einschreiben erreichen. Reklamationen, die nach diesem Zeitraum eingehen, sind unzulässig.

 

6. Sofern der Vertrag eine Garantie vorsieht, besteht die maximale Garantie gegenüber unserem Kunden darin, kostenlos neue, gleichartige (Teile von) Waren zur Verfügung zu stellen, um zuvor gelieferte fehlerhafte (Teile von) Waren zu ersetzen, jedoch nicht z. B. deren Einbau.

 

7. Sofern auf der Rechnung nichts anderes angegeben ist, sind die Rechnungen bei Lieferung der Waren in SINT-NIKLAAS ohne Abzug bar zahlbar.

 

7.1. Bei Nichtzahlung am Fälligkeitstag zahlt der Kunde ohne vorherige Inverzugsetzung oder Mahnung zusätzlich zum Kaufpreis: Zinsen in Höhe von 12 % pro Jahr bis zur vollständigen Zahlung sowie eine standardmäßige, pauschale Entschädigung gemäß Artikel 1226 des Bürgerlichen Gesetzbuches in Höhe von 10 % des geschuldeten Betrags, mit einem Minimum von 75 EUR, zur Deckung aller Arten von außergerichtlichen Kosten. Diese Klausel gilt auch für Wechsel.

 

7.2 Jede Zahlungsverzögerung, aus welchem Grund auch immer, macht von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung alle ausstehenden Forderungen, auch die noch nicht fälligen, zahlbar.

 

7.3. Im Falle der Nichtzahlung behalten wir uns das Recht vor, die Ausführung aller laufenden Aufträge bis zur erfolgten Zahlung auszusetzen.

 

7.4. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Kapitals, der Kosten und der Zinsen Eigentum des Verkäufers. Solange die Waren unser Eigentum sind, ist es untersagt, sie zu vermieten, zu verpfänden oder anderweitig Dritten zur Verfügung zu stellen, sei es gegen Entgelt oder anderweitig, oder im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs. Jede Nichtzahlung am Fälligkeitstag gilt als Inverzugsetzung und berechtigt den Verkäufer automatisch zu einem Rücknahmerecht.

 

7.5. Wir sowie unsere Lieferanten können nur in der in dieser Klausel vorgesehenen Weise haftbar gemacht werden.  Wir haften nur im Falle von Betrug oder vorsätzlichem Fehler unsererseits, nicht z. B. im Falle eines groben Fehlers.  Wir haften gegenüber dem Kunden und/oder Dritten nicht für Mängel an gelieferten Waren, außer wie in den Artikeln 5 und 6 vorgesehen. In keinem Fall sind wir verpflichtet, indirekte Schäden oder Folgeschäden (wie, ohne Einschränkung: Gewinnausfall, Personalkosten, Verlust einer Chance, Reklamationen oder Ansprüche von Dritten), finanzielle Schäden, körperliche Schäden, Schäden an Waren des Kunden und/oder Dritter im Falle von verkauften, vermieteten oder zur Prüfung bereitgestellten Waren zu ersetzen. Warenlieferungen erfolgen stets auf Risiko und Kosten des Kunden. Gegebenenfalls ist der Kunde für die erforderlichen Einfuhr- und Zahlungsgenehmigungen verantwortlich. Der Kunde wird jedoch nicht von seinen vertraglichen Verpflichtungen befreit, wenn er diese Unterlagen nicht (rechtzeitig) beschaffen kann. Falls wir für Schäden haften, übersteigen diese nicht den von uns in Rechnung gestellten Betrag.

Wenn der Kunde die Waren selbst fertigstellt (z. B. die Verarbeitung eines Kastensystems in unbehandeltem Furnier oder in Lackierqualität), dann haften wir weder für diese Fertigstellung noch für deren Folgen, zum Beispiel wenn die technischen Verbindungen nicht mehr korrekt funktionieren.

7.6. Die von uns bereitgestellten Angebote, Zeichnungen, Fotografien, Berechnungen, Beschreibungen und Informationen bleiben jederzeit Eigentum der VAN HOECKE NV, auch wenn dafür Kosten in Rechnung gestellt wurden.  Die genannten Angebote, Zeichnungen, Berechnungen, Beschreibungen und Informationen dürfen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der VAN HOECKE NV nicht an Dritte weitergegeben werden.

 

7.7. Falls das Vertrauen des Verkäufers in die Kreditwürdigkeit des Käufers durch gerichtliche Schritte gegen den Käufer und/oder nachweisbare andere Ereignisse erschüttert wird, die das Vertrauen in die korrekte Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers infrage stellen und/oder diese unmöglich machen, behält sich der Verkäufer das Recht vor, vom Käufer angemessene Garantien zu verlangen. Weigert sich der Käufer, dem nachzukommen, behält sich der Verkäufer das Recht vor, den gesamten Auftrag oder einen Teil davon zu stornieren, auch wenn (ein Teil) der Waren bereits versandt wurde. In einem solchen Fall wird der in Artikel 3 genannte Betrag als Schadenersatz fällig.

 

7.8. Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass alle dem Kunden gehörenden Waren, die sich in den Lagern und Werkstätten des Verkäufers befinden, vom Verkäufer als weitere Garantie für die Zahlung des Herstellungspreises bereits zurückgegebener Waren einbehalten werden dürfen.

 

8. Es gilt ausschließlich belgisches Recht. Zuständig sind ausschließlich das Friedensgericht, 1. Kanton SINT-NIKLAAS; das Handelsgericht in DENDERMONDE (Abteilung SINT-NIKLAAS); das Gericht erster Instanz in DENDERMONDE, unbeschadet des Rechts der VAN HOECKE NV, sich an das Gericht des Wohnsitzes des Käufers zu wenden.

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